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Veranstaltung

Kennzahl: 15.12501

Zweitägiges Seminar "Warenursprung und Präferenzen" - Das nichtpräferentielle und präferentielle Ursprungsrecht in seiner praktischen Umsetzung im Unternehmen

IHK Saarland

Termin:
Mittwoch, 05. Oktober 2016, 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag, 06. Oktober 2016, 09:00 - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Ein Engagement im internationalen Warenverkehr führt sehr häufig zur kundenseitigen Forderung von Ursprungsnachweisen (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED, Ursprungserklärungen oder Ursprungszeugnissen). Der Hintergrund dieses oftmals bereits bei Vertragsabschluss/Bestellung geforderten Nachweises basiert auf der Gewährung von Zollvorteilen (Präferenzen - latein. praeferre: bevorzugen) für den Käufer im Bestimmungsland. Diese geringeren Zollzahlungen - oftmals sogar das Erreichen der gänzlichen Zollfreiheit - hängen von der Vorlage eines Präferenznachweises ab, den der Verkäufer/Exporteur abgeben bzw. beantragen muss. Hierfür ist die Beachtung und Prüfung der maßgebenden Ursprungsregeln unerlässlich, da erst nach erfolgter  Ursprungskalkulation und Dokumentation des Ergebnisses der Präferenznachweis erbracht werden kann. Die Einhaltung der Ursprungsregeln (über)prüft in der
Regel die für den Sitz des Exporteurs zuständige Zollstelle.

Da die Europäische Gemeinschaft/Union weltweit mit über 150 Ländern und Ländergruppen derartige Abkommen vereinbart hat, ist die Erkenntnis, dass die Ursprungsregeln zum Teil landesspezifisch abweichend vereinbart worden sind, sehr wichtig. Nur ein Vergleich der Be- und Verarbeitungslisten bringt diese Unterschiede heraus. Daher ist die Prüfungsreihenfolge für die Ursprungsfindung auf Basis der innerbetrieblichen Abläufe zu skizzieren; so können (zoll)abgabenrelevante Nachforderungen im Bestimmungsland vermieden werden.

Präferenzen - ein Thema, dessen Bedeutung im internationalen Warengeschäft stetig an Bedeutung gewinnt und auch in Zukunft weiter gewinnen wird! Neben aktuell bestehenden Abkommen mit u. a. den EFTA-Staaten, Chile, Mexiko, der Andengruppe, dem zentralamerikanischen Markt, Südafrika, diversen Mittelmeeranrainern wie Israel, Ägypten, Marokko und Tunesien, Serbien und Montenegro sind Vereinbarungen mit weiteren (Industrie)Ländern in Vorbereitung. Während die Freihandelsabkommen - FTA´s - mit den USA (TTIP) in aller Munde, mit Kanada (CETA) bereits ausgehandelt und mit Singapur weit fortgeschritten sind, laufen aktuell Verhandlungen auch mit Staaten wie Malaysia und Japan. Ständige Bewegung herrscht im Abkommen mit den knapp 100 Entwicklungsländern (APS/GSP), wo Länder aufgrund ihres Entwicklungsprozesses den anerkannten Status ein präferenzierten Landes verlieren (China, Thailand zum 1.1.2015 - Turkmenistan und Namibia zum 1.1.2016). Dies gilt es als Importeur frühzeitig zu erkennen, da in diesem Augenblick die regulären Drittlandszölle bei der Einfuhr in die EU zu entrichten sind.

Außerhalb der präferentiellen Betrachtung ist der nichtpräferentielle Ursprung oftmals per Ursprungszeugnis (UZ) nachzuweisen, sei es aufgrund einer außenwirtschaftsrechtlichen Forderung des Einfuhrlandes oder aufgrund kaufmännischer Aspekte.

Für Lieferungen innerhalb der EU bzw. Deutschlands werden regelmäßig (Langzeit-)Lieferantenerklärungen (LE/LLE) zwischen den Geschäftspartnern ausgetauscht, die ihrerseits wiederum als Vornachweise für eine spätere Ursprungskalkulation und/oder Beantragung/Abgabe eines Präferenznachweises oder Ursprungszeugnisses erforderlich sind.

In diesem Seminar werden Sie die Unterschiede zwischen dem nichtpräferentiellen und präferentiellen Ursprung erlernen/vertiefen, um die erforderliche Ursprungskalkulation zielorientiert durchführen und rechtskonform dokumentieren zu können. Alle Nachweise wie EUR.1, EUR-MED, Ursprungserklärungen auf einem Handelsdokument, Lieferantenerklärungen. Ursprungszeugnis sowie die Freiverkehrsnachweise A.TR. im Warenverkehr mit der Türkei werden
inhaltlich besprochen. In Gestalt zahlreicher Beispiele werden Sie den Ursprung selbst ermitteln, erforderliche (Vor)Nachweise definieren und die entsprechenden Nachweise ausstellen. Learning by doing - das garantiert die sofortige Umsetzbarkeit auf Ihre firmenspezifischen Belange!

Aus dem Inhalt:
  • Begriff Ursprung im Tagesgeschäft
  • Zollunion, Freihandelsabkommen, ein- und gegenseitige Vereinbarungen
Nichtpräferentieller Ursprung
  • Ursprungsregeln
  • Entwicklungen, Unionszollkodex ab 1.5.2016
  • Ursprungszeugnis
    - zulässige Erklärungen auf der Rückseite
    - Beglaubigung internationaler Dokumente
  • Ursprungserklärung
  • Elektronische Beantragung von UZ´s
Präferentieller Ursprung
  • Mit welchen Ländern hat die EU/CE Präferenzabkommen geschlossen?
  • Entwicklungen wie TTIP, CETA, Singapur, Malaysia etc.
  • Ursprungsprotokoll(e)
  • Prüfungsreihenfolge für Ursprungsermittlung
    - Ursprungsregeln
    - Be-/Verarbeitungsliste/n
  • Dokumentation des Ergebnisses
  • Ursprungsnachweise (EUR.1, EUR-MED, Ursprungserklärung)
  • Präferenzen bei der Einfuhr
  • Entwicklungsländer (APS/GSP)
    - UZ Form A
  • (Langzeit-)Lieferantenerklärungen
  • Besonderheiten wie Warenzusammenstellungen, (Ersatz)Teile und Zubehör
Zollunion EU/CE - Türkei
  • Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Der ermächtigte Ausführer (EA)
  • Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO)
Themenbereichsübergreifend erarbeiten Sie sich die Details anhand diverser Beispiele!

Seminarziel:
Die Teilnehmer/innen werden die präferentielle und nichtpräferentielle Ursprungsermittlung zielsicher durchführen und die erforderlichen Nachweise form- und sachgerecht beantragen bzw. abgeben können.

Teilnehmerkreis:
Angesprochen sind Sachbearbeiter/innen, Gruppen- und Abteilungsleiter sowie alle Entscheidungsträger, die sich der Thematik des Ursprungsrechts stellen
wollen/müssen und bisher keine oder keine gesicherten Kenntnisse über dieses Rechtsgebiet verfügen, Versandleiter, Disponenten sowie Verkäufer. Aber auch
die Zollverantwortlichen erhalten hier Antworten und Entscheidungshilfen.

Referent:
Ralf Notz, Dipl.-Finanzwirt, Beratung | Service | Seminare,
Geschäftsführer der NotzZoll GmbH, Windhagen